MITTEILUNGEN // BGA-POSITIONEN
Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2. Dezember 2011 haben Bund und Länder die Regelungen zu den Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren – sog. ATLAS-Ausfuhr – angepasst. Zugleich sollten auch einfachere und eindeutige Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden. Geändert wurden §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung.






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