Beratung zum Erfolg
Der Wettbewerb legt ohne Wenn und Aber unternehmerische Schwächen offen. Die BBG berät zum Erfolg. Das ist ihr Leitmotiv.
Was wird gefördert?
Egal, ob Sie wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Fragen in Sachen Unternehmensführung haben, bei der BBG sind Sie an der richtigen Adresse. Von Arbeitsschutz zu Außenwirtschaft, Compliance, Familienfreundlichkeits-, Integrations- und Migranten- oder Umweltschutz- und Unternehmerinnenmaßnahmen: Die BBG fördert kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Auch die Förderung von Jungunternehmen und die Unternehmenssicherung für Betriebe, die in Schwierigkeiten geraten sind, stehen auf der Agenda der Servicegesellschaft.
Wie wird gefördert?
Die BBG gibt einen Zuschuss zum Beraterhonorar. Dessen Höhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage und dem Standort der Betriebsstätte. Jungunternehmen werden mit maximal 4.000 Euro gefördert, bei allen anderen Unternehmen liegt die Obergrenze bei 3000 Euro. Der Zuschuss wird nach Regionen unterschiedlich bemessen: Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) werden Unternehmen zu 80 Prozent gefördert. Im Geltungsbereich Lüneburg mit 60 Prozent, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlins und der Region Leipzig mit 50 Prozent. Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, erhalten bundesweit 90 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie unter: http://www.betriebsberatungsstelle.de
Wer wird gefördert?
Auf der Förderliste stehen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz und ihren Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe können Anträge stellen, wenn sie gemeinsam mit einem Partnerunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern einen Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro erwirtschaften oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro erreichen.
Gründerförderung für KMU
Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ dient der Förderung junger bereits gegründeter Unternehmen. Diese können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern sowie von Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Der folgende Link zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantwortet offene Fragen wie: „Wer wird gefördert?“, „Wie hoch ist der Beratungszuschuss?“ und „Wo und wie wird der Antrag gestellt?“
Gerne können Sie sich auch an unsere Servicegesellschaft BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH wenden. Sie übernimmt als Leitstelle, im Auftrag des BAFA, Vorprüfungen von Förderanträgen.
Link zum Flyer