Lehnen Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen ab
Zur Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Late Payments Verordnung) wurde am 27. Oktober die Positionierung des BGA herausgegeben. Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Zahlungsfristen, die den Unternehmen die Möglichkeit nimmt, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren, wird die etablierten Praktiken von Groß- und Außenhändlern stark beeinträchtigen. Der BGA hält eine gesetzliche Vorgabe von kurzen Zahlungszielen für kontraproduktiv und daher nicht erforderlich.
Befürchtet wird insbesondere, dass durch die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen, positive Anreize der Finanzierung in der Lieferkette unterbunden werden. Zahlungsfristen über 30 Tage können eine Lücke für Unternehmen schließen, die auf lange Zahlungsziele auf Grund spezifischer Marktbedingungen und Kundensituation angewiesen sind oder weil der Zugang zu anderen Finanzierungsinstrumenten nicht gegeben ist.
In Anbetracht der wirtschaftlichen Realität der Zahlungsbedingungen und der tatsächlichen Zahlungsfristen stellt die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen oder Optionen einen unzulässigen Eingriff in die grundlegenden Rechtsprinzipien der Vertragsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit dar. Dies wird das Problem des Zahlungsverzugs eher verschärfen als lösen.
Hier finden Sie das Positionspapier.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich an Michael Alber (michael.alber@bga.de), Stephanie Schmidt (stephanie.schmidt@bga.de) oder Lisa-Marie Brehmer lisa.bremer@bga.de) wenden.
Ansprechpartner:
Lisa-Marie Brehmer
Referentin Europa, Büroleitung Präsident und Hauptgeschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de
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