Scharfe Kritik am EU-Verordnungsentwurf zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Seit dem 12. September liegt der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vor. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften haben im Groß- und Außenhandel, aber auch in anderen Wirtschaftsbranchen für erhebliche Verunsicherung gesorgt.
So soll künftig die Vereinbarung von Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen untersagt sein, während derzeit Zahlungsfristen von 60 Tagen und unter Umständen auch länger, zulässig sind. Verzugszinsen sollen gesetzlich festgesetzt werden, und ein Verzicht auf die Verzugszinsen gegenüber dem Vertragspartner wäre ausgeschlossen. Um die Durchsetzung dieser Vorschriften zu garantieren sollen in den Mitgliedsstaaten neue Aufsichtsbehörden etabliert werden, die Verstöße sanktionieren könnten und Untersuchungsbefugnisse erhalten würden.
Gemeinsam mit acht weiteren Verbänden der mittelständischen Wirtschaft fordert der BGA, den Verordnungsentwurf zurückzuziehen oder zumindest die Regelungen grundlegend zu überarbeiten.
Zusätzlich hatte der BGA sich bereits mit seiner eigenen Stellungnahme zum Entwurf an die Bundesregierung, die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Berichterstatter im Bundestag zum Entwurf gewandt.
Seinen Mitgliedern stellt der BGA zudem zwei Musterschreiben zur Verfügung mit denen diese ihrerseits ihre örtlichen Abgeordneten kontaktieren können.
Ansprechpartner:
Stephanie Schmidt
Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de
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