Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
„Die rapide steigende Zahl an Infektionen ist dramatisch. Es ist deshalb richtig, dass der Bundestag und die Bundesregierung handeln. Für eine vernünftige Umsetzung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass Arbeitgeber nun auch rechtlich abgesichert nach dem Impf-, Genesenen- und Teststatus fragen dürfen. Dies ist im Sinne aller Beschäftigten. Es ist vor allem eine wichtige Voraussetzung, um den innerbetrieblichen Infektionsschutz zu gewährleisten und die Mitarbeiter zu schützen.“
Der BGA bewertet die gleichzeitig beschlossene Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Büroarbeit dagegen kritisch. „Die vergangenen Corona-Monate haben uns gezeigt, wie flexibel Arbeit auch ohne eine sogenannte Homeoffice-Pflicht gestaltet werden kann. Es wäre besser, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen einfach machen ließe. Beschäftigte und Betriebe sind hier in der Praxis viel weiter, als die Politik glaubt“, so Finkelnburg. „Das gleiche gilt für das Thema Arbeitszeit. Auch hier wäre es dringend nötig, Arbeitgebern und Beschäftigten endlich mehr Handlungsspielraum zu ermöglichen – und zwar nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern für alle.“
Berlin, 18. November 2021
Antonin Finkelnburg
Ansprechpartner:
Iris von Rottenburg
Stellv. Abteilungsleiterin Kommunikation
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 523
iris.vonrottenburg@bga.de
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